Über die Gliedertaxe ermittelt das Versicherungsunternehmen den Grad der Invalidität nach einem Unfall des Versicherungsnehmers. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Der Versicherer errechnet aus diesem Grad und weiteren Faktoren wie der vereinbarten Versicherungssumme dann die Höhe der einmalig ausgezahlten Invaliditätsleistung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat standardisierte Richtwerte für die Gliedertaxe festgelegt. Die zahlreichen, teils gestaffelten Angebote der Versicherer können jedoch nach oben und nach unten abweichen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie sich die empfohlenen Invaliditätsgrade des GDV zusammensetzen .
Gliedertaxe –
(Auszug aus den allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung nach GDV – Stand 25.03.2014)
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgend genannten Invaliditätsgrade.
Körperbereich |
Invaliditätsgrad (GDV) |
Arm |
70 Prozent |
|
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks |
65 Prozent |
|
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks |
60 Prozent |
Hand |
55 Prozent |
|
Daumen |
20 Prozent |
|
Zeigefinger |
10 Prozent |
|
Anderer Finger |
5 Prozent |
Bein |
|
Bein über der Mitte des Oberschenkels |
70 Prozent |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels |
60 Prozent |
Bein bis unterhalb des Knies |
50 Prozent |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels |
45 Prozent |
Fuß |
40 Prozent |
|
Große Zehe |
10 Prozent |
|
Andere Zehe |
2 Prozent |
Auge |
50 Prozent |
Gehör auf einem Ohr |
30 Prozent |
Geruchssinn |
10 Prozent |
Geschmackssinn |
5 Prozent |
Die Prozentangaben beziehen sich nur auf einen vollständigen Funktionsverlust der aufgeführten Körperbereiche. Sind Gliedmaßen nach einem Unfall teilweise in ihrer Funktion beeinträchtigt, passt das Versicherungsunternehmen den Invaliditätsgrad entsprechend an.
Beispiel:
Der Fuß eines Betroffenen wurde durch einen Unfall zu 50 Prozent in seiner Funktion geschädigt, es liegt somit ein Invaliditätsgrad von 20 Prozent vor (50 Prozent von 40 Prozent bei vollständigem Funktionsverlust). Wurde nun eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, erhält der Betroffene von der Versicherung eine Einmalzahlung von 20.000 Euro.
Körperteile, die in der Gliedertaxe nicht berücksichtigt sind, können den Invaliditätsgrad ebenso beeinflussen. Hierbei richtet sich die Bemessung danach, inwieweit der Verlust die gesamte physische und psychische Leistung eines Menschen beeinträchtigt. Als Bewertungsgrundlage zieht der zuständige Arzt einen gesunden Menschen gleichen Alters und gleichen Geschlechts heran.