Wir als Ihr Versicherungsmakler achten bei der Wahl einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Qualität der Versicherungsbedingungen. Folgende Leistungen müssen unbedingt eingeschlossen sein: Verzicht abstrakte Verweisung, Rückwirkende Leistung ab der Meldung, Prognosezeitraum und die Nachversicherungsgarantie.
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt als eine der wichtigsten Klauseln in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist diese Klausel nicht Bestandteil, kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente ablehnen, wenn Sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten (konkrete Verweisung).
Für eine erkrankte Person ist es zunächst oftmals unklar, ob die Erkrankung nur zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder einer langfristigen Berufsunfähigkeit führt. Manchmal können Sie somit als versicherte Person den Leistungsantrag aus gesundheitlichen Gründen nicht zeitnah stellen. So kann es dazu kommen, dass Sie Ihren Leistungsfall verspätet melden. Gute Versicherer leisten auch in diesen Fällen ohne eine Frist rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
In ihren Bedingungen bieten heutzutage viele Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Prognosezeit an. Das bedeutet, dass Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sind.
Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie können Sie die versicherte BU-Rente auf einen Schlag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben. Zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder im Rahmen einer Gehaltserhöhung von mindestens 10%.