Auch in diesem Bereich ist der Einschluss einer Kaskoversicherung entsprechend des Fahrzeugwertes abzuwägen. Sie ist, sowohl als Teilkaskoversicherung als auch Vollkaskoversicherung, eine freiwillige Zusatzversicherung. Übrigens: Der Begriff Kasko wird aus dem Spanischen abgeleitet, wo „casco“ unter anderem Schiffsrumpf bedeutet. Die Versicherung für das „Fahrzeug“ wurde nämlich früher bereits vor der Entwicklung des Kfz für Schiffe ohne Ladung und ohne Technik abgeschlossen. In Deutschland wird zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge unterschieden.
Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie ihr Fahrzeug gegen Schäden, für die niemand sonst haftbar gemacht werden kann. Meist also gegen Naturschäden oder wenn Täter nicht ermittelt werden können:
- Brand und/oder Explosion
- Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
- Glasbruch
- Marderbiss
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Unfälle mit Tieren
- Verkabelungsschäden durch Kurzschluss
- Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren und Vulkanausbruch
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Sie greift zusätzlich zu den Punkten aus der Teilkasko und bietet Versicherungsschutz z.B. für
- Schäden beim Ein- oder Ausparken
- mutwillige Beschädigung durch Dritte oder
- selbst verschuldete Unfälle.
Eine Vollkaskoversicherung ist selten für solche Fahrzeuge und muss daher im Einzelfall bei den Versicherungsunternehmen angefragt werden.