Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei Zahnersatzmaßnahmen nur über die sogenannten Festzuschüsse an den Behandlungskosten. Die restlichen Kosten trägt der Patient. Das bedeutet, eine zahnärztliche Versorgung über Standardleistungen hinaus wie zum Beispiel Inlays, Implantate oder dem Zahn farblich angepasste Kronen werden bis auf den gesetzlich vorgegebenen Festzuschuss vom Patienten getragen. So können schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.
Auch bei einfachen Füllungen übernehmen die Krankenkassen lediglich bei Amalgamfüllungen die Kosten zu 100 %. Für Mehrkosten von Kunststofffüllungen oder Keramikfüllungen muss der Patient selbst aufkommen.
Kinder und Jugendliche profitieren besonders von der Zuzahlung bei kieferorthopädischen Behandlungen!
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können die Kosten über die gesetzlichen Zuschüsse hinaus deutlich minimiert werden!