Wohngebäudeversicherung

Schützen Sie Ihr Eigenheim

Das eigene Haus ist für die meisten Menschen ihr wertvollster Besitz. Und es ist eine begehrte Altersvorsorge. Im Laufe der Zeit steigt der Wert der meisten Immobilien und es wachsen Hab und Gut kontinuierlich mit.  Ein Muss für jeden Immobilienbesitzer ist daher eine Wohngebäudeversicherung. Damit sorgen Sie umfassend vor. Sichern Sie Ihr Eigentum gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Ersetzt wird der Neuwert bei zerstörten Sachen und Gebäuden sowie Reparaturkosten oder eventuelle Wertminderung.

 

Wir überprüfen Ihren Versicherungsschutz und beraten Sie gern.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Was ist versichert?

In der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude einschließlich seiner Bestandteile gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die jeweiligen Gefahren lassen sich auch einzeln versichern. Zusätzlich sind bei den meisten Versicherern auch Grundstücksbestandteile in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dazu gehören Müllboxen, Gartenmauern und ähnliches.

Nebengebäude, Schuppen und Gewächshäuser müssen in der Regel separat angegeben werden. Dasselbe gilt für Carports und Garagen.

Was ist nicht mitversichert?

Um die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung für den Großteil der Hauseigentümer bezahlbar zu gestalten, sehen sämtliche Versicherungsgesellschaften diverse Ausschlüsse in ihren Bedingungen vor.

Zu den klassischen Ausschlüssen zählen etwa Schäden durch:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie Ihr Haus im Winter nicht beheizen und dadurch die Wasserleitungen einfrieren. Oder es treten Schäden durch Schnee, Hagel, Schmutz oder Regen auf, weil die Fenster unverschlossen oder undicht waren.
  • Kriegsereignisse und inneren Unruhen
  • Sturm, sofern nicht mindestens Windstärke 8 nach Beaufort vorliegt (entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde)
  • Ableitungsrohre, die außerhalb des Gebäudes liegen oder unter dem Haus verlaufen
  • Erdbeben, Erdrutsch, Sturmflut und Überschwemmung

Vorsicht: Neubauwert ist nicht gleich Verkehrswert

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Ihren Schaden nach dem Prinzip der Neuwert-Versicherung. Bei diesem Neubauwert handelt es sich um den Betrag, der nötig wäre, um bei einer völligen Zerstörung der Immobilie das Gebäude im gleichen Zustand wieder auf zu bauen. Dieser Wert ist vor allem für Versicherungen von Bedeutung, hat aber nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun, dem Betrag also, der für das Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Häufig liegen Neubauwert und Verkehrswert sogar weit auseinander. Ein großes und hochwertiges Haus in ungünstiger Lage könnte beispielsweise nur einen Verkehrswert von 250.000 Euro haben, während sich der Neubauwert aufgrund der Größe und Ausstattung auf 350.000 Euro beläuft. Würde man in diesem Fall den Verkehrswert als Versicherungswert zugrunde legen, bestünde eine massive Unterversicherung. Um dies zu vermeiden passen alle Gebäudeversicherer die Versicherungssummen daher jährlich an.

Wie hoch muss eine Immobilie versichert sein?

Eine Versicherungssumme für Ihre Immobilie ist ausreichend, wenn sie immer dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Das gilt auch für einen späteren Zeitpunkt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Wohngebäude-Versicherung als eine „gleitende Neuwertversicherung“ abzuschließen. Dann passt sich Ihre Versicherungssumme automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung an. und Ihre Wohnimmobilie ist im Schadenfall ausreichend geschützt, um Reparaturen oder den Wiederaufbau des Wohngebäudes zu gewährleisten.

Was ist eigentlich der Wert 1914?

Die Basis der gleitenden Neuwertversicherung geht auf das Jahr 1914 zurück. Der Versicherungswert entspricht dem im Jahr 1914 ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, wobei Größe und Ausstattung berücksichtigt werden. – 1914, ein Jahr, in dem die Währung noch goldgedeckt war und stabile und damit aussagekräftige Baupreise vorlagen

Der Wert 1914, auch Gebäudeversicherungswert 1914 oder einfach 1914er Wert genannt, ist also ein fiktiver Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwerts herangezogen wird.

Für die korrekte Ermittlung des Werts 1914 gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt einen standardisierten Wertermittlungsbogen, der ausgefüllt werden kann. Alternativ lässt sich die Versicherungssumme auch durch einen Bausachverständigen oder, bei neueren Gebäuden, einfach durch Umrechnung des Neubauwerts im Baujahr ermitteln.

Der große Vorteil des Werts 1914 ist, dass er sich nicht mehr verändert, sobald man ihn einmal ermittelt hat. Er dient damit als stabile Grundlage für die Berechnung des Neubauwerts für verschiedene Jahre.

Gibt es einen Unterversicherungsverzicht?

Auch in der Gebäudeversicherung gibt es, analog zur Hausratversicherung, einen Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme gilt als korrekt ermittelt, wenn sie von einem Sachverständigen ermittelt wird und dieser Sachverständige vom Versicherer anerkannt wird oder der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag den Wert 1914 richtig angibt und der Versicherer diesen Wert auf eigene Verantwortung umrechnet oder der Versicherer die Versicherungssumme auf der Grundlage korrekter Angaben des Versicherungsnehmers zu Größe und Ausstattung des versicherten Gebäudes ermittelt.

Welche Zusatzbausteine kann man einschließen?

Zusätzliche Bausteine können sein:

Elementarschäden

Schäden an Gebäuden durch Naturkatastrophen nehmen stark zu. Um auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch versichert zu sein, ist der Abschluss einer Elementarversicherung erforderlich.

Feuerschäden beim Hausbau

Gegen Feuer sind ausschließlich bezugsfertige Gebäude versichert. Soll in der Bauphase auch der Rohbau hiergegen versichert gelten, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung erforderlich.

Mehr Informationen

Glasbruchschäden

Glasschäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, wenn sie auf eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) zurückzuführen sind. Gehen Fensterscheiben oder die Glastür hingegen z.B. aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens des Versicherten oder eines Dritten zu Bruch, kommt die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden auf. Für solche Fälle braucht es eine Glasversicherung, mit der sowohl Gebäude- wie auch Mobiliarverglasungen und Keramikkochflächen abgesichert werden können.


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