Berufs- und Betriebshaftpflicht

Absicherung Ihres Handelns

Als Unternehmer und Freiberufler können Sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Risiken ausgesetzt sein, die schnell dazu führen können, dass der geschäftliche Ablauf oder gar Ihre Existenz bedroht werden kann.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie versehentlich oder durch einen Fehler einen Kunden oder eine unbeteiligte Person schädigen.

Werden nun Forderungen an Sie herangetragen, springt die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sie ein!

Mögliche versicherte Gefahren und Leistungen im Überblick

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche sogar bis vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
  • Flexible Gestaltung der Deckungssummen
  • Entschädigung von berechtigten Ansprüchen
  • Einschluss der Privathaftpflichtversicherung möglich
  • Und vieles mehr!

 

Sprechen Sie uns an, um einen individuellen Versicherungsvorschlag für Ihre Branche und Tätigkeitsfeld zu erhalten!

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Die „klassische“ Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit einer anderen Person einen Vermögensschaden zufügen. Die Berufshaftpflichtversicherung wird daher auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Beispiele:

  • Einer Ihrer Mitarbeiter fällt aus gesundheitlichen Gründen aus und Sie können eine wichtige Projektfrist nicht einhalten.
  • Sie verstoßen versehentlich gegen Urheber, Marken- oder Lizenzrechte.
  • Sie machen einen Fehler bei der Beratung und Ihr Kunde erleidet dadurch einen finanziellen Schaden.

Weitere häufig vorkommende Fehler:

  • Beratungsfehler, Bewertungsfehler, Analysefehler
  • Schätzfehler, Rechenfehler, Messfehler

Die „klassische“ Betriebshaftpflicht greift hingegen bei einem Personen- oder Sachschaden. Daraus resultierende Vermögenschäden sind ebenfalls mitversichert.

Beispiele:

  • Ihr Kunde stürzt über Ihr ungeschickt gelegtes Kabel.
  • Sie verschütten Ihren Kaffee über das Handy ihres Kunden.
  • Sie verlieren den Schlüssel zum Büro Ihres Kunden. Die Schließanlage muss komplett ausgetauscht werden.

Handelt es sich um eine Pflichtversicherung?

Ja! Für einige Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Unter diese Pflichtversicherung fallen zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Hausverwalter oder Steuerberater.
Aber auch die Betriebshaftpflichtversicherung kann zu einer Pflichtversicherung werden, da immer mehr Kunden – besonders große Unternehmen – keinen Auftrag ohne den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mehr vergeben.

Gelten auch Privathaftpflichtschäden mitversichert?

Ja! Viele Tarife bieten die Möglichkeit auch die private Haftpflichtversicherung für den Inhaber oder Geschäftsführer über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht mitzuversichern.

Welcher Wert wird bei einem Sachschaden ersetzt?

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung zahlt den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache.

Was ist der Zeitwert?

Es ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. Wer also z B. Eigentum eines Dritten beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Zeitwert aus. Das heißt, der aktuelle Wert ist wegen des Alters und der Abnutzung geringer als der ursprüngliche Neuwert.


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