Die Rechtsschutzversicherung hilft in fast allen Rechtsfällen des täglichen Lebens. Es sind jedoch gewisse Einschränkungen notwendig, damit das versicherte Risiko kalkulierbar bleibt und der Beitrag interessant gestaltet werden kann.
Nicht abschätzbare Risiken / höhere Gewalt
• Krieg: feindselige Handlungen
Beispiel:
Ein Kunde verbringt seinen Urlaub in einem Kriegsgebiet. Dort wird sein Auto beschossen und er will den entstandenen Schaden einklagen. – Kein Rechtsschutz!!
• Nukleare- u. genetische Schäden:
Beispiel:
Eine Wissenschaftlerin kommt an ihrem Arbeitsplatz mit radioaktiven Substanzen in Berührung. Sie erkrankt an Leukämie und klagt auf Schmerzensgeld. – Kein Rechtsschutz!
• Bergbauschäden
Beispiel: Ein Kunde kauft sein Traumhäuschen. Der Haken:
Es handelt sich um ein älteres Haus in einem ehemaligen Bergbaugebiet. Durch eine Absenkung des Grundstückes kommt es zu Rissen im Haus. Der Kunde erhebt Klage gegen das Bergbauunternehmen.- Kein Rechtsschutz!
Baurisiko
• Kauf oder Verkauf eines Grundstückes:
Beispiel:
Ein Kunde erwirbt ein Grundstück, auf dem er bauen möchte. Es ist jedoch mit Altlasten versucht ist. Er klagt gegen den Verkäufer – kein Versicherungsschutz!
• Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles:
Beispiel:
Ein Kunde erwirbt ein Grundstück, auf dem er bauen möchte. Es ist jedoch mit Altlasten versucht ist und er will gegen den Verkäufer klagen – kein Versicherungsschutz!
• Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen
Beispiel:
Ein Kunde besitzt ein Einfamilienhaus. Es ist mit einem Flachdach versehen und soll durch ein Satteldach ersetzt werden. Die zuständige Baubehörde lehnt dies allerdings ab. Der Kunde möchte gegen die Behörde klagen – kein Versicherungsschutz!
• Finanzierung solcher Bauvorhaben:
Beispiel:
Ein Kunde hat für sein Eigentum einen Kredit aufgenommen. Seine Bank macht darauf zusätzliche Kosten geltend – dagegen will der Kunde klagen – kein Versicherungsschutz!
Weiterhin sind Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen aus:
Besondere Rechtsgebiete
- Rechten aus geistigem Eigentum wie z.B. Patent-, Urheber-, Markenzeichen-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechten
- Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrecht
- Vergabe von Darlehen, Spiel- oder Wettverträgen sowie Gewinnzusagen (Ziffer 3.2.9 ARB)
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht
- Recht der Handelsgesellschaften / Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
- Rechtsangelegenheiten, die das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht betreffen
- Wahrnehmung des RS-Vertrages gegen den Versicherer
- steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen und sonstige Anliegerabgaben (Ziffer 3.2.12 ARB)
Besondere Verfahrensarten
- Verfahren vor Verfassungsgerichten
- Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
- Insolvenzverfahren
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten
- Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen Halte- oder Parkverstößen
Und noch mehr Ausschlüsse:
Personenbezogene Ausschlüsse:
- Ansprüche von Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer sowie von Mitversicherten untereinander
- Streitigkeiten aus sonstiger Lebenspartnerschaft
- Übertragung oder Übergang nach Versicherungsfall
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten anderer Personen
- Vorsatz bzw. Vorwurf der vorsätzlichen Begehung
Bestimmte Kosten werden nicht übernommen
- vom Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommene Kosten
- sachlich nicht gerechtfertigte Vergleichskosten
- Selbstbeteiligung
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Strafvollstreckungsverfahren bei Geldbuße unter 250 EUR
- Fremdkostenübernahme ohne Rechtsschutzversicherung