Tierhalterhaftpflichtversicherung

So schützen sie sich vor den Schäden, die Ihr Tier verursacht

Der Haftpflichtschutz für Ihr Tier ist nicht verpflichtend, doch schon die Rechtslage macht es notwendig, sich wirksam zu schützen. Der Grund: Als Halter sind Sie automatisch und in voller Höhe für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Tier verursacht, selbst wenn Sie persönlich gar keine Schuld trifft.

Dies wird im § 833 des BGB klar geregelt:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (…)“

Während Schäden durch kleinere Tiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel durch die Privathaltpflichtversicherung abgedeckt sind, müssen Sie die finanziellen Folgen von Schäden durch größere Tiere wie z. B. Hund oder Pferd durch eine separate Versicherung absichern.

Wählen sie die Versicherungssumme möglichst hoch, da die Behandlungskosten etwa nach einem Hundebiss oder nach einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall sehr hoch ausfallen können.

 

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Wann ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Für die Haltung eines Tieres gilt wie bei der KFZ-Versicherung eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie allein durch den Besitz des Tieres bei dessen Fehlverhalten für den Schaden haftbar gemacht werden können. Es ist egal, ob Sie als Halter anwesend waren oder nicht.

Daher macht für Tiere, die viel im Freien unterwegs sind oder schon allein aufgrund ihrer Körpergröße einigen Schaden anrichten können, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall Sinn. Sie schützt Sie als Tierhalter vor den wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn andere durch Ihr Tier geschädigt werden.

Für kleine Tiere wie Meerschweinchen, Vögel oder Katzen besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Für Hunde-, Pferde-, Pony- oder andere große Tiere ist aber eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Achtung: Sollten Sie Kaninchen oder andere Kleintiere allerdings für gewerbliche Zwecke halten, ist auch hier eine separate Versicherung notwendig. Es besteht dann kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.

Wann besteht eine Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung?

In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

(Stand 02/2019)

Was ist versichert?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung entschädigt Andere, die durch Ihr Tier zu Schaden kommen. In guten Tarifen besteht weltweit und 24 Stunden am Tag Versicherungsschutz. Der Versicherer zahlt, wenn Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen, aber auch, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherer klärt auch die Haftungsfrage, prüft, in welcher Höhe Sie schadenersatzpflichtig sind, und wehrt überzogene oder unberechtigte Forderungen ab – wenn nötig vor Gericht.

Was ist nicht mitversichert?

„Eigenschäden“ sind nicht durch die Tierhaftpflichtversicherung des Halters abgedeckt. Eine Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die einer anderen Partei zugefügt werden – nicht dem Versicherungsnehmer selbst.

Unter dem Begriff „Eigenschäden“ versteht man alle Arten von Schäden, die ein Tier seinem Halter selbst in irgendeiner Form zufügt oder an dessen Eigentum verursacht. Das können zum Beispiel vom Hund verursachte Kratzer am Mobiliar o. ä. sein.

Der Tierhalter muss also für alle Kosten, die durch „Eigenschäden“ verursacht werden, grundsätzlich selbst aufkommen.


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