Tierhalterhaftpflichtversicherung
So schützen sie sich vor den Schäden, die Ihr Tier verursacht
Der Haftpflichtschutz für Ihr Tier ist nicht verpflichtend, doch schon die Rechtslage macht es notwendig, sich wirksam zu schützen. Der Grund: Als Halter sind Sie automatisch und in voller Höhe für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Tier verursacht, selbst wenn Sie persönlich gar keine Schuld trifft.
Dies wird im § 833 des BGB klar geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (…)“
Während Schäden durch kleinere Tiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel durch die Privathaltpflichtversicherung abgedeckt sind, müssen Sie die finanziellen Folgen von Schäden durch größere Tiere wie z. B. Hund oder Pferd durch eine separate Versicherung absichern.
Wählen sie die Versicherungssumme möglichst hoch, da die Behandlungskosten etwa nach einem Hundebiss oder nach einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall sehr hoch ausfallen können.