Geschäftsinhaltsversicherung

Der Schutz für Ihre Geschäftseinrichtung

Sie haben viel Geld und Mühe in ihr Unternehmen investiert. Wie der private Hausrat ist auch Ihre berufliche Einrichtung von Verlust und Beschädigung durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel bedroht.

Muss ihr Betrieb nach einem Schadenfall neu ausgestattet werden, steht ohne ausreichenden Versicherungsschutz Ihre berufliche und finanzielle Existenz auf dem Spiel!

Mögliche versicherte Gefahren und Leistungen im Überblick

  • Umfassender Schutz der Geschäftseinrichtung (zum Neuwert der versicherten Sachen)
  • Versicherte Schadenursachen: Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • optional Ersatz der Betriebsunterbrechungskosten
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Und vieles mehr!

Wichtig:

Da Ihr Inventar zum Neuwert versichert wird, wird Ihr Unternehmen z.B. bei einem Totalschaden komplett neuwertig eingerichtet. Insbesondere bei hochwertigen Geräten oder Inventar muss der Neuwert Ihres Unternehmens = die Versicherungssumme möglichst exakt ermittelt werden. Bei Neuanschaffungen müssen wir den Versicherungsschutz neu prüfen und anpassen.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Was ist versichert?

Die Geschäftsinhaltsversicherung lässt sich auch als „Hausratversicherung“ für Unternehmen beschreiben. Sie sichert sämtliche wertvolle Gegenstände des Unternehmens von der einfachen Büroausstattung über Maschinen bis zu Waren.

Welche Gefahren können abgesichert werden?

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • EC-Zusatzgefahren, wie z. B. Fahrzeuganprall, innere Unruhen, Vandalismus
  • Elementarschäden
  • Ertragsausfall wegen Betriebsunterbrechung

Wie setzt sich die Versicherungssumme zusammen?

Die Versicherungssumme setzt sich aus dem Neuwert Ihrer technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung zusammen. Dazu zählt sowohl das Inventar als auch die Waren Ihres Betriebs.

„Goldene Regel“ – Was ist das?

Die „goldene Regel“ wird bei der Entschädigungsberechnung angewendet. Danach werden im Schadenfall um Gebrauch befindliche, regelmäßig gewartete Sachen, unabhängig von Alter und Zustand, immer zum Neuwert entschädigt.

Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung?

Nach einem versicherten Schadenfall kann es sein, dass ein Betrieb oder Unternehmen den Geschäftsbetrieb vollständig für unbestimmte Zeit aber spätestens bis zur Schadenbehebung einstellen muss. In diesem Fall würde die Betriebsunterbrechnungs- bzw. Ertragsausfallversicherung greifen.
Die Betriebsunterbrechnungsversicherung übernimmt für einen vorher festgelegten Zeitraum von z. B. 12 – 24 Monaten die anfallenden Kosten und hilft so dem Unternehmen durch die schwierige finanzielle Phase.
Die Versicherungssumme bemisst sich nach dem sogenannten „Jahres-Rohertrag“. Dieser ermittelt den Saldo von Umsatz minus Wareneinsatz. Um die passende Summe zu ermitteln sollte immer eine Analyse der kompletten Unternehmensstruktur durchgeführt werden.

Versicherungsort / Freizügigkeit

Als Versicherungsort gelten die jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstücke und Risikoanschriften sowie die Gebäude, in denen sich die versicherten Gegenstände gerade befinden.
Bei vereinbarter Freizügigkeit können die versicherten Sachen zwischen den Versicherungsorten ohne vorherige Meldung frei bewegt werden.


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